Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Im Rahmen der Anlagevermittlung werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, soweit diese für die jeweilige Anlageentscheidung relevant sind.
Keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie
Es wird keine eigenständige ESG-Selektionsstrategie verfolgt, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil einer individuellen Mandatsvereinbarung ist.
Keine systematische PAI-Berücksichtigung
Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden derzeit nicht systematisch berücksichtigt.